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   OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95   

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https://dejure.org/1995,3315
OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95 (https://dejure.org/1995,3315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.1995 - 2 VAs 24/95 (https://dejure.org/1995,3315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 2 VAs 24/95 (https://dejure.org/1995,3315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95
    Abzuwägen hatten die beiden Behörden bei ihrer Entscheidung insbesondere die Umstände der Taten, die Schwere der Schuld, die Dauer des bisher verbüßten Teils der Strafe, das öffentliche Interesse an nachhaltiger Strafverfolgung sowie andererseits die persönlichen Belange einschließlich der sozialen und familiären Situation des Antragstellers (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, Rdnr. 5; Fischer in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Aufl., § 456 a Rdnr. 3 a; OLG Hamm in NStZ 1983, 524, 525).
  • KG, 08.04.1992 - Zs 223/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95
    Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach § 456 a Abs. 1 StPO ist eine Ermessensentscheidung im Sinne von § 28 Abs. 3 EGGVG , die der Senat nur darauf überprüfen kann, ob die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft von ihrem Ermessen in rechtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht haben (vgl. KG in StV 1992, 428 ).
  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag

    Zu den wesentlichen Gesichtspunkten, die bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe, das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung aber auch die familiäre und die soziale Situation des Betroffenen (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, S. 405; OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Koblenz, NStZ 1996, S. 255; HansOLG, StV 1996, S. 328).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 1 VAs 25/01

    Absehen von Vollstreckung, Ausweisung, Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Bei der Überprüfung der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde war auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen hat, um diese in vertretbarem Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 1 VAs 101/97 - OLG Koblenz NStZ 1996, 255).".
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